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21. Nov. 2023 • 1 Min. Lesezeit
Betroffenheit durch die NIS2-Richtlinie: Ein Leitfaden für Unternehmen
Die NIS2-Richtlinie setzt neue Standards für die Netz- und Informationssicherheit innerhalb der EU. Es ist entscheidend für Unternehmen, zu verstehen, ob und wie sie von dieser Richtlinie betroffen sind. In diesem Artikel werden praktische Schritte aufgezeigt, mit denen Geschäftsführer diesen Leitfaden herausfinden können.
Schritt 1: Selbsteinschätzung
Unternehmen sind aufgefordert, eine Selbsteinschätzung durchzuführen. Sie sollten die Kriterien der NIS2-Richtlinie berücksichtigen, die sich auf Branchenzugehörigkeit und Unternehmensgröße beziehen. Besonders Unternehmen mit signifikantem Marktanteil in bestimmten Sektoren sollten diese Einschätzung ernst nehmen.
Schritt 2: Kriterien der NIS2-Richtlinie verstehen
Die NIS2-Richtlinie differenziert zwischen „besonders wichtigen“ und „wichtigen“ Einrichtungen. Diese Klassifizierung basiert auf mehreren Faktoren, einschließlich der Unternehmensgröße, der Anzahl der Mitarbeiter, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme.
Schritt 3: Relevante Branche identifizieren
Es ist wichtig zu erkennen, dass die NIS2-Richtlinie sich auf eine Vielzahl von Sektoren erstreckt. Dazu zählen unter anderem die Energiebranche, der Verkehrssektor, das Finanzwesen, das Gesundheitswesen, die Wasserversorgung, digitale Infrastrukturen, die öffentliche Verwaltung und die Raumfahrtindustrie.
Schritt 4: Offizielle Einstufung abwarten
Während die Selbsteinschätzung eine gute Grundlage bietet, liegt die offizielle Einstufung letztlich bei den nationalen Aufsichtsbehörden. Diese Behörden entscheiden anhand der spezifischen Kriterien der NIS2-Richtlinie, ob ein Unternehmen betroffen ist.
Fazit
Die Einhaltung der NIS2-Richtlinie ist für viele Unternehmen eine verpflichtende Maßnahme, die nicht nur die Sicherheit der europäischen Infrastruktur stärkt, sondern auch das Vertrauen in digitale Dienste erhöht. Geschäftsführer sollten aktiv die oben genannten Schritte angehen, um die Betroffenheit ihres Unternehmens zu prüfen und entsprechend zu handeln.