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19. Jan. 2024 • 2 Min. Lesezeit
Die Verpflichtung zur NIS2-Konformität in der Lieferkette: Was Sie als Zulieferer wissen müssen
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive 2) hat das Ziel, die Cybersicherheit in der EU zu stärken und die Resilienz gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen. Unter dieser Richtlinie fallen Unternehmen und Organisationen, die als "Diensteanbieter von wesentlicher Bedeutung" eingestuft werden, sowie Zulieferer und Dienstleister, die für diese Diensteanbieter tätig sind. Doch wie wirkt sich die Einstufung eines Kunden in die NIS2-Kategorie auf Zulieferer und Dienstleister aus? Kann ein NIS2-kategorisierter Kunde Sie als Zulieferer oder Dienstleister dazu verpflichten, NIS2-konforme Sicherheitsstandards zu erfüllen, und was müssen Sie diesbezüglich wissen? In diesem Artikel werden wir diese Fragen näher beleuchten.
Kundenverpflichtung in der NIS2-Lieferkette
Ja, Ihr Kunde, der unter die NIS2-Richtlinie fällt, kann Sie als Zulieferer oder Dienstleister verpflichten, NIS2-konforme Sicherheitsstandards zu erfüllen. Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen des Risiko- und Lieferkettenmanagements, um die Sicherheit der digitalen Infrastruktur und Daten zu gewährleisten. Diese Verpflichtung wird in der Regel in Verträgen festgehalten und kann spezifische Maßnahmen zur Cybersicherheit, Datenhandhabung und Meldeverfahren im Falle eines Sicherheitsvorfalls umfassen. Der Zweck dieser Verpflichtung besteht darin, das Risiko zu minimieren, dass Schwachstellen in der Lieferkette die Sicherheit des Kunden gefährden.
Beispiele aus der Praxis
Um das Konzept der Kundenverpflichtung in der NIS2-Lieferkette zu verdeutlichen, betrachten wir zwei Beispiele:
1. IT-Sektor: Softwarelieferant und Sicherheitsprotokolle
Ein in NIS2 eingestufter Kunde im IT-Sektor könnte von einem Softwarelieferanten verlangen, bestimmte Sicherheitsprotokolle zu implementieren, um die Integrität seiner Systeme zu gewährleisten. Dies könnte die Einführung von mehrstufigen Authentifizierungsverfahren, regelmäßige Sicherheitsaudits und die Überwachung von Anomalien in den Systemen beinhalten. Diese Maßnahmen dienen dazu, potenzielle Cyberangriffe abzuwehren und die Vertraulichkeit und Integrität der Daten des Kunden zu schützen.
2. Produktionsbranche: Zulieferer und Sicherheitsanforderungen
In der Produktionsbranche könnte ein in NIS2 eingestufter Kunde von einem Zulieferer spezifische Sicherheitsanforderungen verlangen, um die allgemeine Sicherheit und Konformität zu verbessern:
a) Sichere Fertigungsprozesse: Ein Hersteller von Autoteilen muss seine Fertigungssteuerungssysteme absichern, um Cyberangriffe zu verhindern, die die Produktion des Kunden stören könnten. Dies könnte die Isolierung von Produktionsnetzwerken, regelmäßige Sicherheitsprüfungen und das Patchen von Schwachstellen umfassen.
b) Datenverschlüsselung: Ein Lieferant von Produktionsmaschinen könnte aufgefordert werden, starke Verschlüsselungsmethoden für den Datenaustausch einzusetzen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten. Dies schützt sensible Daten vor unbefugtem Zugriff und Datenlecks.
c) Zugriffskontrollen: Ein Zulieferer von elektronischen Bauteilen muss strenge Zugriffskontrollen implementieren, um unbefugten Zugriff auf sensible Daten zu verhindern. Dies kann durch die Verwendung von Identitäts- und Zugriffsverwaltungssystemen erreicht werden.
Fazit
Die Verpflichtung zur NIS2-Konformität in der Lieferkette ist ein wichtiger Schritt, um die effektive Cybersicherheit in der gesamten EU zu stärken. Kunden, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, können Zulieferer und Dienstleister dazu verpflichten, spezifische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um ihre Systeme und Daten zu schützen. Dies trägt dazu bei, das Risiko von Cyberangriffen und Sicherheitsvorfällen effektiv zu minimieren und die digitale Infrastruktur der EU sicherer zu machen. Unternehmen sollten sich daher bewusst sein, wie die NIS2-Richtlinie ihre Lieferketten beeinflusst und wie sie sicherstellen können, dass sie die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen.