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1. Jan. 2025   •  3 Min. Lesezeit 

Effektives Risikomanagement in der Lieferkette: NIS2 als Rahmenwerk zur Cybersicherheit

Effektives Risikomanagement in der Lieferkette: NIS2 als Rahmenwerk zur Cybersicherheit

Um die Cybersicherheit eines Unternehmens zu gewährleisten, müssen auch die Risiken in der Lieferkette sorgfältig identifiziert und adressiert werden. Die NIS2-Richtlinie legt besonderen Wert darauf, dass Unternehmen ihre Lieferanten regelmäßig hinsichtlich ihrer Cybersicherheitsmaßnahmen überprüfen und klare Sicherheitsstandards durchsetzen. Dies erfordert nicht nur eine initiale Bewertung, sondern auch kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Sicherheitsvorgaben.

Was Sie brauchen: Einen umfassenden Ansatz zur Sicherung der Lieferkette

Ein strukturiertes Vorgehen zur Identifizierung und Adressierung von Cybersicherheitsrisiken in der Lieferkette ist essenziell, um den Schutz der IT-Infrastruktur zu gewährleisten. Es ist wichtig, die Sicherheitspraktiken der Lieferanten regelmäßig zu überprüfen, klare Sicherheitsstandards in Verträgen festzuhalten und sicherzustellen, dass Lieferanten jederzeit konform sind.

Wie Sie es umsetzen: Detaillierter Prozess zur Sicherung der Cybersicherheit in der Lieferkette

  1. Prozessziel: Systematische Bewertung und Risikominderung in der Lieferkette

    • Zielsetzung: Die Sicherstellung, dass alle Cybersicherheitsrisiken bei den Lieferanten identifiziert, bewertet und durch geeignete Maßnahmen adressiert werden. Der Prozess umfasst die kontinuierliche Überprüfung und Sicherung der Einhaltung von Sicherheitsstandards in der Lieferkette.
  2. Prozessumfang: Umfassende Bewertung aller Lieferanten

    • Umfang: Der Prozess erstreckt sich auf alle Lieferanten, die Produkte oder Dienstleistungen für das Unternehmen bereitstellen. Die Bewertung beinhaltet die Cybersicherheitslage der Lieferanten, die Verhandlung vertraglicher Sicherheitsstandards und die regelmäßige Überwachung.
  3. Häufigkeit der Risikobewertung: Regelmäßigkeit und Flexibilität

    • Jährliche Überprüfung: Mindestens einmal jährlich werden die Cybersicherheitsrisiken in der Lieferkette überprüft.
    • Zusätzliche Neubewertungen: Wenn neue Bedrohungen auftauchen oder wesentliche Änderungen bei den Lieferanten eintreten, wird eine sofortige Neubewertung durchgeführt.
  4. Prozessschritte: Strukturierte Vorgehensweise von der Identifikation bis zur Überwachung

    • 4.1. Identifizierung der Lieferanten und Risikoanalyse

      • Verantwortlicher: Einkaufsabteilung in Zusammenarbeit mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten
      • Aktivität: Alle Lieferanten werden identifiziert und nach ihrer Bedeutung für die Geschäftsprozesse klassifiziert. Eine initiale Risikoanalyse zeigt potenzielle Schwachstellen und Bedrohungen auf.
    • 4.2. Bewertung der Cybersicherheitslage der Lieferanten

      • Verantwortlicher: IT-Sicherheitsbeauftragter
      • Aktivität: Eine detaillierte Überprüfung der Cybersicherheitspraktiken jedes Lieferanten wird durchgeführt. Zertifizierungen, Sicherheitsstandards und -protokolle sowie bisherige Sicherheitsvorfälle werden analysiert.
    • 4.3. Verhandlung und Implementierung von Sicherheitsklauseln

      • Verantwortlicher: Rechtsabteilung und IT-Sicherheitsbeauftragter
      • Aktivität: Die in den Verträgen festgelegten Sicherheitsklauseln definieren Mindeststandards für Cybersicherheit, Anforderungen an den Umgang mit Sicherheitsvorfällen sowie regelmäßige Berichte über die Cybersicherheitslage.
    • 4.4. Regelmäßige Überprüfungen und Audits

      • Verantwortlicher: IT-Sicherheitsbeauftragter
      • Aktivität: Die Einhaltung der vereinbarten Sicherheitsstandards wird durch regelmäßige Überprüfungen und Audits überprüft. Abweichungen von den Standards werden sofort identifiziert und Korrekturmaßnahmen ergriffen.
    • 4.5. Dokumentation und Berichterstattung

      • Verantwortlicher: IT-Sicherheitsbeauftragter
      • Aktivität: Alle Ergebnisse der Bewertungen und Überprüfungen werden dokumentiert. Ein jährlicher Bericht über die Cybersicherheitslage in der Lieferkette wird erstellt und dem Management präsentiert.
    • 4.6. Anpassung der Lieferantenstrategien

      • Verantwortlicher: Einkaufsabteilung und IT-Sicherheitsbeauftragter
      • Aktivität: Basierend auf den Ergebnissen der Überprüfungen werden Anpassungen in der Lieferantenstrategie vorgenommen. Dies kann die Auswahl neuer Lieferanten, das Hinzufügen zusätzlicher Sicherheitsanforderungen oder die Beendigung von Geschäftsbeziehungen beinhalten.
  5. Rollen und Verantwortlichkeiten: Klare Aufgabenverteilung

    • Einkaufsabteilung: Verantwortlich für die Identifizierung und Kategorisierung der Lieferanten sowie die Verhandlung von vertraglichen Sicherheitsklauseln.
    • IT-Sicherheitsbeauftragter: Zuständig für die Bewertung der Cybersicherheitslage, Durchführung von Audits und Dokumentation der Ergebnisse.
    • Rechtsabteilung: Setzt die Sicherheitsanforderungen in Verträgen mit Lieferanten um.
    • Management: Überwacht den Prozess und genehmigt strategische Entscheidungen zur Risikominderung.
  6. Berichtswesen: Regelmäßige Dokumentation und Kommunikation

    • Jährliche Berichte: Ein jährlicher Bericht über die Cybersicherheitslage der Lieferkette wird dem Management vorgelegt. Dieser enthält Ergebnisse der Bewertungen und Audits sowie empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung.
    • Sofortige Kommunikation: Bei wesentlichen Änderungen oder neuen Bedrohungen wird umgehend ein Bericht erstellt, um schnelle Entscheidungen zu ermöglichen.
  7. Kontinuierliche Verbesserung: Anpassung an aktuelle Bedrohungen

    • Aktivität: Der Prozess wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, um sicherzustellen, dass er an aktuelle Bedrohungen und technologische Entwicklungen angepasst ist. Die Methodik und Bewertungsmaßstäbe werden regelmäßig evaluiert.

Vorteile der Identifizierung und Adressierung von Lieferkettenrisiken

  • Kontrollierte Lieferkette: Die regelmäßige Bewertung der Cybersicherheitslage der Lieferanten stellt sicher, dass Risiken rechtzeitig erkannt und adressiert werden.
  • Vertragliche Sicherheit: Klare Sicherheitsklauseln in den Verträgen sorgen dafür, dass Lieferanten die geforderten Cybersicherheitsstandards einhalten.
  • Effiziente Entscheidungsfindung: Detaillierte Berichte über die Cybersicherheitslage der Lieferkette ermöglichen es dem Management, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Fazit: Sicherung der Lieferkette für umfassenden Schutz

Die Identifizierung und Adressierung von Cybersicherheitsrisiken in der Lieferkette ist ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtstrategie zur Cybersicherheit. Durch einen strukturierten Ansatz, der regelmäßige Bewertungen, vertragliche Standards und kontinuierliche Verbesserungen umfasst, können Unternehmen ihre Lieferkette schützen und sicherstellen, dass alle Lieferanten den Anforderungen der NIS2-Richtlinie entsprechen. Diese Prozesse bieten nicht nur Sicherheit, sondern auch Transparenz und Kontrolle über die gesamte Lieferkette.

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