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2. Apr. 2025 • 2 Min. Lesezeit

Sicherstellung der Einhaltung von Cybersicherheitsstandards durch Lieferanten und Partner
Der Prozess zur Sicherstellung der Einhaltung von Cybersicherheitsstandards bei Lieferanten und Partnern hat zum Ziel, die Sicherheitspraktiken Dritter effektiv zu überwachen und kontinuierlich zu verbessern. Die Maßnahmen umfassen sowohl vertragliche Verpflichtungen als auch regelmäßige Audits, Sicherheitsbewertungen und kontinuierliche Überwachung.
1. Prozessziel
Das Ziel ist sicherzustellen, dass alle externen Lieferanten und Partner, die Zugriff auf Systeme, Netzwerke oder Daten des Unternehmens haben, die vereinbarten Cybersicherheitsstandards erfüllen und aufrechterhalten. Dieser Prozess gewährleistet die Minimierung von Risiken und den Schutz der kritischen Geschäftsprozesse.
2. Anwendungsbereich
Der Prozess gilt für alle externen Parteien, die Dienstleistungen für kritische Geschäftsprozesse erbringen oder Zugang zu sensiblen Systemen und Daten haben. Dazu gehören Lieferanten, Partnerunternehmen und Dienstleister.
3. Prozessschritte
3.1 Vertragsverpflichtungen
Verantwortlicher: Compliance-Manager, Beschaffungsleiter
Aktivität:
- Cybersicherheitsanforderungen werden als klare Vertragsklauseln in Vereinbarungen mit externen Partnern festgelegt.
- Sicherstellung, dass alle neuen Verträge detaillierte Anforderungen an die Sicherheitsstandards enthalten.
- Dokumentation spezifischer Sicherheitsanforderungen, die auf die jeweiligen Risiken und die Bedeutung des Partners abgestimmt sind.
3.2 Vorabprüfung und Sicherheitsbewertung
Verantwortlicher: IT-Sicherheitsbeauftragter, Lead Auditor
Aktivität:
- Vorabprüfung und Bewertung neuer Lieferanten und Partner, bevor Zugriff auf interne Systeme gewährt wird.
- Überprüfung vorhandener Sicherheitszertifikate (z.B. ISO/IEC 27001) und Ergebnisse früherer Audits.
- Erstellung eines Sicherheitsberichts zur Bewertung der Eignung und Risikoeinstufung des Partners.
3.3 Regelmäßige Audits
Verantwortlicher: Lead Auditor
Aktivität:
- Durchführung regelmäßiger Audits, um die Einhaltung der Cybersicherheitsstandards zu überprüfen.
- Umfassende Dokumentenprüfung und Vor-Ort-Inspektionen, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen korrekt implementiert sind.
- Dokumentation der Auditergebnisse und Überwachung der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen.
3.4 Kontinuierliche Überwachung
Verantwortlicher: IT-Sicherheitsbeauftragter
Aktivität:
- Implementierung eines Systems zur kontinuierlichen Überwachung der Sicherheitspraktiken der Lieferanten und Partner.
- Nutzung von SIEM-Systemen, um sicherheitsrelevante Vorfälle in Echtzeit zu erkennen und zu melden.
- Regelmäßige Überprüfung der Überwachungsberichte, um die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen sicherzustellen.
3.5 Sicherheitsbewertungen und Risikomanagement
Verantwortlicher: Risikomanager
Aktivität:
- Jährliche Sicherheitsbewertungen für kritische Lieferanten und Partner.
- Aktualisierung des Risikomanagementplans entsprechend den Ergebnissen der Bewertungen und Veränderungen in der Bedrohungslandschaft.
- Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Implementierung von Strategien zur Risikominderung.
3.6 Eskalationsverfahren bei Nichteinhaltung
Verantwortlicher: Compliance-Manager
Aktivität:
- Entwicklung eines Eskalationsverfahrens für Verstöße gegen Cybersicherheitsstandards durch Lieferanten oder Partner.
- Sofortige Benachrichtigung bei festgestellten Verstößen und Aufforderung zur Behebung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens.
- Implementierung von Vertragsstrafen oder Beendigung der Geschäftsbeziehung bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.
3.7 Nachverfolgung und Dokumentation
Verantwortlicher: Lead Auditor, Compliance-Manager
Aktivität:
- Nachverfolgung der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen.
- Zentrale Dokumentation aller Audit- und Überwachungsergebnisse sowie aller Korrekturmaßnahmen.
- Regelmäßige Berichterstattung an das Management über den aktuellen Status der Cybersicherheit bei Lieferanten und Partnern.
4. Verantwortlichkeiten
- Compliance-Manager: Überwacht die vertragliche Einbindung von Cybersicherheitsanforderungen, leitet Eskalationsverfahren ein.
- IT-Sicherheitsbeauftragter: Führt Vorabprüfungen durch, überwacht kontinuierlich, unterstützt technisch bei Audits.
- Lead Auditor: Plant und führt Audits durch, erstellt Berichte, verfolgt die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen nach.
- Risikomanager: Verantwortlich für Sicherheitsbewertungen, Risikomanagement und Zusammenarbeit mit Lieferanten bei der Risikominderung.
5. Berichtswesen und kontinuierliche Verbesserung
- Berichtswesen: Regelmäßige Berichte an das Management, die den Status der Cybersicherheit bei Lieferanten und Partnern, Ergebnisse der Audits und Korrekturmaßnahmen umfassen.
- Kontinuierliche Verbesserung: Jährliche Überprüfung des Prozesses zur Sicherstellung, dass dieser effektiv bleibt. Anpassung basierend auf den Ergebnissen der Audits und Sicherheitsbewertungen sowie Änderungen in der Bedrohungslandschaft.
Mit diesen Maßnahmen bleibt die Cybersicherheit der Lieferanten und Partner kontinuierlich auf einem hohen Niveau und passt sich proaktiv neuen Risiken an.